Für jede an den Patienten abgegebene Packung eines verschreibungspflichtigen Medikamentes erhält der Apotheker nach der jüngsten Anhebung 8,35 Euro. Dieses pauschale Honorar ist nicht abhängig vom Herstellerabgabepreis, d.h. bei sehr günstigen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln macht das Apotheker-Honorar den wesentlichen Teil des Gesamtpreises aus.
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